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   BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61   

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BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61 (https://dejure.org/1964,1516)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1964 - II C 98.61 (https://dejure.org/1964,1516)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1964 - II C 98.61 (https://dejure.org/1964,1516)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vermutung fortwirkender politischer Motivierung bei Folgeernennungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61
    Die Vermutung spreche dafür, daß ihm auch die folgenden hierauf fußenden Ernennungen und Beförderungen überwiegend aus diesem Beweggrund zuteil geworden seien (BVerwGE 5, 275; 8, 305) [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56].

    Die Darlegungen im angefochtenen Urteil zu § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 mit dem Ergebnis, daß sämtliche Ernennungen und Beförderungen des früheren Klägers unberücksichtigt bleiben müssen, lassen eine unrichtige Rechtsanwendung nicht erkennen; sie stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zur Vermutung fortwirkender politischer Motivierung bei Folgeernennungen (BVerwGE 5, 275 [278]; 8, 305 [307]).

    Umstände, die auf einen Motivwandel der Ernennungsbehörde (vgl. BVerwGE 5, 275 [277]) schließen lassen können, sind im Berufungsurteil nicht festgestellt.

  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 215.56

    Fortwirkung von politischen Beweggründen einer früheren beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61
    Die Vermutung spreche dafür, daß ihm auch die folgenden hierauf fußenden Ernennungen und Beförderungen überwiegend aus diesem Beweggrund zuteil geworden seien (BVerwGE 5, 275; 8, 305) [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56].

    Die Darlegungen im angefochtenen Urteil zu § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 mit dem Ergebnis, daß sämtliche Ernennungen und Beförderungen des früheren Klägers unberücksichtigt bleiben müssen, lassen eine unrichtige Rechtsanwendung nicht erkennen; sie stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zur Vermutung fortwirkender politischer Motivierung bei Folgeernennungen (BVerwGE 5, 275 [278]; 8, 305 [307]).

    Das Berufungsgericht hat bei seiner Darlegung, die Vermutung spreche dafür, daß die politischen Beweggründe der Ernennung des früheren Klägers zum Stadtassistenten bei seinen folgenden, hierauf fußenden Ernennungen und Beförderungen fortgewirkt hätten, auf die Entscheidung BVerwGE 8, 305 Bezug genommen.

  • BVerwG, 11.02.1960 - II C 318.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61
    Die Aberkennung der Beamtenrechte im Entnazifizierungsverfahren sei kein Hindernis für die Entscheidung nach § 7 G 131. Das gleiche gelte für die Versetzung des früheren Klägers in den Ruhestand (vgl. BVerwGE 10, 158).

    Sie stehen ebenfalls in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 10, 158 und BVerwGE 3, 277).

  • BVerwG, 09.05.1956 - II C 246.54

    Rechtmäßigkeit von Sühnemaßnahmen für ehemalige National-Sozialisten - Regelung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61
    Daß der Vergleich vom 2. Juni 1954 nicht etwa eine günstigere Maßnahme im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 war, ergibt sich schon aus dem Zeitpunkt seines Abschlusses, Denn als derartige "günstigere Maßnahmen" kommen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur solche in Betracht, die beim Inkrafttreten des Gesetzes zu Art. 131 GG bereits Betroffen waren (BVerwGE 3, 277).

    Sie stehen ebenfalls in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 10, 158 und BVerwGE 3, 277).

  • BVerwG, 15.12.1959 - VI C 93.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61
    In dieser, Fall bewende es bei dem Grundsatz, daß die unzuständige Stelle der zuständigen Behörde nicht vorgreifen könne (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 -).

    Die bis dahin bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 1 Buchst. b SAG hindern deshalb im vorliegenden Fall nicht die Anwendung des Grundsatzes, daß die mit der Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 GG im übrigen befaßten Stellen der nach § 7 Abs. 2 G 131 zuständigen obersten Dienstbehörde nicht vorgreifen können (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 -, vom 16. März 1960 - BVerwG VI C 68.59 -, vom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 178.59 - undvom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -).

  • BVerwG, 17.01.1957 - II C 139.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61
    Die Richtigkeit der weiteren Erwägung, daß das im Falle des früheren Klägers ergangene Urteil ebensowenig eine Maßnahme nach § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 darstelle wie ein Urteil, das eine Entlassung nach § 6 Abs. 2 1. SparVO aufhebt (vgl. außer dem vom Berufungsgericht zitiertenUrteil vom 13. Dezember 1958 - BVerwG VI C 198.56 - bereits dasUrteil vom 17. Januar 1957 - BVerwG II C 139.54 -), ergibt sich schon aus dem Umstand, daß ein die Zurückversetzung aussprechendes Urteil noch weniger gewährt als ein die Entlassung in vollem Umfang aufhebendes Urteil.
  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61
    Die Vermutung spreche dafür, daß ihm auch die folgenden hierauf fußenden Ernennungen und Beförderungen überwiegend aus diesem Beweggrund zuteil geworden seien (BVerwGE 5, 275; 8, 305) [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56].
  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvL 25/56

    Wesensgehaltsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG - Bestimmung "oberster

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits durch Beschluß vom 29. April 1958 (BVerfGE 7, 358), also vor der angefochtenen Entscheidung des Beklagten, bestätigt hat, ist diese Zuständigkeitsregelung grundgesetzmäßig.
  • BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62

    Anfechtung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61
    Die bis dahin bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 1 Buchst. b SAG hindern deshalb im vorliegenden Fall nicht die Anwendung des Grundsatzes, daß die mit der Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 GG im übrigen befaßten Stellen der nach § 7 Abs. 2 G 131 zuständigen obersten Dienstbehörde nicht vorgreifen können (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 -, vom 16. März 1960 - BVerwG VI C 68.59 -, vom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 178.59 - undvom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -).
  • BVerwG, 27.08.1959 - II C 44.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61
    Das Berufungsgericht befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondereUrteile vom 27. August 1959 - BVerwG II C 44.58 - undvom 27. Januar 1960 - BVerwG VI C 20.58 -).
  • BVerwG, 25.01.1962 - II C 178.59

    Ordnungsmäßige Erhebung einer Aufklärungsrüge - Überprüfung des Beamtenstatus

  • BVerwG, 16.03.1960 - VI C 68.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.01.1960 - VI C 20.58
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